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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Langenburg ist als erstinstanzliches Gericht zuständig für Zivil- und Strafsachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Teilweise sind die Aufgaben, die den Gerichtsbezirk betreffen, bei anderen Amtsgerichten zentralisiert. So befindet sich das:
Schöffengericht (für Straftäter über 21 Jahren -Erwachsene-) beim Amtsgericht Crailsheim.
Jugendschöffengericht (für Straftäter unter 21 Jahren -Jugendliche und Heranwachsende-) beim Amtsgericht Ellwangen.
Familiengericht beim Amtsgericht Crailsheim.
Nachlassgericht beim Amtsgericht Crailsheim.
Mahngericht beim Amtsgericht Stuttgart.
Registergericht (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, und Vereinsregister) beim Amtsgericht Ulm.
Insolvenzgericht beim Amtsgericht Crailsheim.
Vollstreckungsgericht (Zwangsversteigerung) beim Amtsgericht Crailsheim.
Grundbuchamt beim Amtsgericht (-Grundbuchamt-) Schwäbisch Gmünd.
Durch die Notariatsreform wird ab dem 01.01.2018 die Zuständigkeit des Betreuungsgerichts, welches bisher bei den Notariaten Blaufelden, Kirchberg/Jagst und Langenburg angesiedelt war, auf das Amtsgericht Langenburg übergehen.
Das Nachlassgericht unterliegt ab dem 01.01.2018 der Zuständigkeit des Amtsgerichts Crailsheim.